Informationen zu privaten Reisen von Schüler*innen in COVID-19 Risikogebiete

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

kurz vor den Herbstferien möchten wir Sie/Euch über einige Vorgaben des Landes bzgl. privater Reisen informieren. Das RKI hat zahlreiche europäische Länder als Risikogebiete eingestuft. Vor Reisen in diese Gebiete wird gewarnt und ggf. abgeraten, weil die Ein- und Abreise eine umfangreiche Planung erfordert. An dieser Stelle möchten wir zusammenfassend über diese Regelungen berichten.

Grundsätzlich gilt, dass Personen bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland in Quarantäne müssen. Gleichzeitig muss das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden. 

Die Quarantänepflicht entfällt, wenn

  1. ein Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise vorgelegt wird, das nicht älter als 48 Stunden ist. 
  2. die Testung direkt am Flughafen erfolgt. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. 

Schüler*innen, die aus Risikogebieten zurückkehren und kein negatives Testergebnis vorlegen können, dürfen am Unterricht nicht teilnehmen. Bei Missachtung kann der Schulleiter*in ein Hausverbot aussprechen.