An der Gemeinschaftshauptschule Im Kleefeld wird im respektvollen Miteinander gelernt und gelehrt; dabei sind sich alle Beteiligten ihrer Stärken und Verantwortung bewusst.
Unsere Schule lebt von der Unterschiedlichkeit der Menschen, die sich hier zum Lernen und Lehren treffen. Dies kann als Herausforderung und als Chance betrachtet werden. Wir arbeiten daran, dass sich alle wohl fühlen und ihr Bestes aus sich herausholen. Dabei respektieren wir unser Gegenüber und sind
offen für neue Ansichten und Herangehensweisen. Wir sind eine Schule in Bewegung und erneuern und verbessern uns stetig. Dass wir mit unserer Arbeit Erfolg haben, sehen wir daran, dass alle teamfähig sind und selbständig, eigenverantwortlich und sozial handeln.
Im Alltag leben wir unser Leitbild wie folgt:
Ehrlichkeit
Wir halten Vereinbarungen und Absprachen ein und achten auf Zuverlässigkeit.
Wir sprechen Probleme offen an und finden Lösungen.
Mitmenschlichkeit
Wir akzeptieren, leben und unterstützen die Vielfalt.
Wir beziehen das soziale Lernen kontinuierlich in den Unterricht mit ein.
Wir fördern Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft.
Gemeinschaft
Wir identifizieren uns mit unserer Schule durch gemeinsame, stufenübergreifende Aktivitäten. Wir fördern Teambildung und schließen niemanden aus unserer Gemeinschaft aus.
Respekt
Wir pflegen einen achtungsvollen und zugewandten Umgangston. Wir begegnen uns gewaltfrei und achten die Rechte unseres Gegenübers.
Wir sehen unser Schulgebäude als zu Hause an und gehen sorgsam mit fremdem und unserem Eigentum um.
Leistung
Wir fördern die Bereitschaft und den Willen zur Leistung sowie persönliches Engagement als Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen.
Wir unterstützen die individuellen Stärken unserer Schülerinnen und Schüler, und trauen unserem Gegenüber Lernerfolge und Entwicklungsschritte zu.
Verantwortung
Wir übernehmen Verantwortung für uns selbst und die Schulgemeinschaft.
Wir tragen Verantwortung für die eigene Gesundheit und die der Anderen.
Schulordnung der Gemeinschaftshauptschule im Kleefeld
Grundlage: Schulgesetz § 65 Abs. 2.23 und Beschluss der Schulkonferenz
Das Ziel dieser Schulordnung ist es, ein konfliktfreies Miteinander aller Schülerinnen und Schüler dieses Schulzentrums zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem die gegenseitige Rücksichtnahme. In diesem Sinne ist alles zu vermeiden, was Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrerinnen und Lehrer belästigt oder gefährdet und den ordnungsgemäßen Unterricht beeinträchtigt.
I. Unterricht
1. Es gelten folgende Unterrichtszeiten:
- Stunde: 08.00 – 08.45 Uhr
- Stunde: 08.45 – 09.30 Uhr
- Stunde: 09.50 – 10.35 Uhr
- Stunde: 10.40 – 11.25 Uhr
- Stunde: 11.40 – 12.25 Uhr
- Stunde: 12.30 – 13.15 Uhr
- Stunde: 13.30 – 14.15 Uhr
- Stunde: 14:15 – 15:00 Uhr
2. Unterrichtsbeginn:
Vor dem Unterricht, jedoch nicht vor 07.30 Uhr, versammeln sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Hof oder in der Pausenhalle. Nach dem ersten Gong werden die Klassenräume zügig aufgesucht, so dass der Unterricht pünktlich um 08.00 Uhr beginnen kann. Bei späterem Unterrichtsbeginn sollten sich die Schülerinnen und Schüler erst zur entsprechenden Zeit in der Schule einfinden. Bei etwaigen Wartezeiten bleiben sie in der Pausenhalle und verhalten sich ruhig. Sollte die Fachlehrerin/der Fachlehrer 5 Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht im Klassenraum sein, gibt der (die)Klassensprecher(in) im Sekretariat Bescheid.
3. Unterrichtsschluss:
Nach Unterrichtsschluss sind Fenster zu schließen und Stühle hochzustellen. Das gilt auch für diejenigen Klassenräume, die wegen eines Fachunterrichts am selben Tag nicht mehr aufgesucht werden. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zügig das Schulgelände.
II. Verhalten in der Schule und auf dem Schulhof
1. Allgemeine Verhaltensweisen in der Schule und auf dem Schulhof:
Alle Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Lärm ist zu vermeiden. Beschädigungen müssen unverzüglich der Schulleitung und den Hausmeistern gemeldet werden. Bei mutwilligen Zerstörungen wird der Schulträger bei den Verursachern oder deren Erziehungsberechtigten die entstandenen Kosten zurückfordern. Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulgelände sind alle Beteiligten gleichermaßen verantwortlich. Das Kaugummikauen im Unterricht ist zu unterlassen! Abfälle sollen in die Abfallbehälter geworfen werden.
Das Mitbringen von Geräten und Gegenständen, die nicht für den Unterricht benötigt werden, ist untersagt. Dazu gehören unter anderem Wertsachen (größere Geldbeträge, teure Uhren oder Schmuck u.ä.), Elektrogeräte (falls Handys mitgenommen werden, müssen diese ausgeschaltet sein) vor allem aber gefährliche Gegenstände oder Waffen jeglicher Art. Dazu zählen insbesondere Messer oder andere Werkzeuge wie Hammer, Schraubendreher etc., Reizstoffsprühgeräte aller Art, Elektroimpulsgeräte, Schlagstöcke, Pyrotechnik, Feuerzeuge, ätzende und brennbare Flüssigkeiten, Farbsprühdosen und andere Drucksprühdosen wie Deospray und Haarspray sowie verbotene Gegenstände nach Anlage 2 zu §2 WaffG.
Die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person hat das Recht, diese Dinge sicherzustellen und im Verdachtsfall Taschen- und Jacken-Kontrollen durchzuführen.
Handyregelung:
Regelt die Nutzung von Mobiltelefonen, MP3 Playern, etc.. Diese sind auf dem Schulgelände im eingeschalteten Zustand nicht erlaubt, außer bei ausdrücklich erlaubter Nutzung aufgrund des Unterrichtsthemas und Sani-Dienstes. Bei Nichtbeachtung werden die betreffenden Geräte vom Personal eingezogen. Sie können von Schülerinnen und Schülern nach Beendigung des Unterrichtstages bzw. im Wiederholungsfall von den Erziehungsberechtigten persönlich wieder abgeholt werden.
2. Verhalten in der Pause:
- a) In den Pausen, um 09.30 Uhr und um 11.25 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg (über das nächstgelegene Treppenhaus) in die Pausenhalle oder auf den Schulhof. Der Aufenthalt im übrigen Schulgebäude, in den Eingangsbereichen, im Verwaltungstrakt, im Fahrradkeller und auf dem Mofaparkplatz ist strikt untersagt.
- b) In den Fünf-Minuten-Pausen dürfen, wenn kein Fachraumwechsel ansteht, die Klassenräume nicht verlassen werden. Nach dem Verlassen der Klasse verschließt die Fachlehrerin/der Fachlehrer den jeweiligen Raum.
3. Verlassen des Schulgeländes:
Aus Aufsichtsgründen ist das Verlassen des Schulgeländes während der allgemeinen Unterrichtszeit (auch in den Pausen) verboten.
4. Kleidung an der GHS Im Kleefeld:
Schülerinnen und Schüler sollen in angemessener Kleidung zum Unterricht erscheinen. Dies bedeutet, dass Ausschnitte nicht zu tief, Bauch und Po zu bedecken sind und die Kleidung keine provokanten Aufdrucke wie „fuck you“ o.ä. aufweist. Wenn Schülerinnen und Schüler mit eindeutig unpassender und unangemessener Kleidung erscheinen, behält sich die Schulleitung Ordnungsmaßnahmen vor.
Kopfbedeckung:
In geschlossenen Räumen (Unterrichtsraum, Büro) ist das Tragen einer Kopfbedeckung untersagt. Das Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen ist erlaubt.
5. Benutzung der Toiletten:
Sauberkeit ist das oberste Gebot. Sie garantiert, dass der dringliche Gang zur Toilette nicht zur Zumutung wird. Die Örtlichkeiten sind keine Aufenthaltsräume. Toiletten sollen nur in den Pausen aufgesucht werden.6. Benutzung der Schuleinrichtungen:
Besondere Schuleinrichtungen wie Sportstätten, alle Fachräume, Bibliothek, Medienräume und Lehrer:innenzimmer dürfen von Schülerinnen und Schülern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden. Die Bedienung von Geräten durch Schülerinnen und Schüler darf nur unter Aufsicht und Anleitung einer Lehrerin/eines Lehrers erfolgen. Die Benutzung der Sportstätten ist durch eine besondere Ordnung, die Bestandteil dieser Schulordnung ist, geregelt. Fahrräder von Schülerinnen und Schülern sind nur im Fahrradkeller gesichert abzustellen. Motorisierte Zweiräder dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden.
Das Befahren des Schulgeländes ist generell verboten.
III. Sicherheitsvorsorge und Unfallschutz
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, Verbote und Anordnungen sind zu befolgen.
1. Feueralarm:
Bei Feueralarm und anderen Gefahren müssen die Hinweise in den Unterrichtsräumen beachtet werden. Den Anweisungen der Lehrerinnen und der Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Rauchen und Alkohol und andere Drogen:
Im gesamten Schulbereich und auf allen Schulveranstaltungen ist das Rauchen nach dem Nichtraucherschutzgesetz des Landes NRW verboten, dies gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten, Snus oder ähnliches. Verstöße gegen diese Regel werden nach dem in der Schulkonferenz vereinbarten Verfahren verfolgt. Bei mehrmaligem Verstoß gegen diese Regelung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken und anderen Drogen sind strengstens verboten.
3. Waffen und gefährliche Gegenstände
Das Mitbringen von Waffen oder Gegenständen, die sich als Waffen eignen, ist strengstens untersagt. Unter dieses Verbot zählen auch Messer sowie Spielzeugwaffen, sogenannte Anscheinwaffen (siehe II.1.).
4. Umgang mit Gewaltvorfällen
Die Vermeidung von körperlicher oder verbaler Gewalt ist ein wichtiges Erziehungsziel im Rahmen der schulischen Arbeit. Die Schulkonferenz der Hauptschule Im Kleefeld hat entschieden, dass Schülerinnen und Schüler, die nachvollziehbar Gewalt angewendet haben, unmittelbar von der Schulleitung nach Hause entlassen werden. Die Erziehungsberechtigten werden informiert. Am kommenden Tag findet jeweils ein Gespräch hierüber mit den Erziehungsberechtigten statt, bevor die Schülerin/der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen kann.
4. Vermeidung von Unfallgefahren
Ballspielen (Ausnahme Softbälle), schnelles Laufen, Werfen und Treten von Gegenständen aller Art, im Winter insbesondere das Schneeballwerfen und das Anlegen von Rutschbahnen kann im Hinblick auf die Gefährdung der Mitschülerinnen und Mitschüler nicht erlaubt werden. Im Bereich der Basketballkörbe ist das Ballspielen mit von den aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrern zugelassenen Bällen erlaubt.
Drohende Gefahren müssen schnellstens der Schulleitung und dem Hausmeister, Unfälle und Schadensfälle im Sekretariat der Schule angezeigt werden.
5. Energy Drinks
Das Mitbringen und der Konsum von Energy Drinks ist in der Schule nicht gestattet.
IV. Hausrecht
- Die Schulleitung oder von ihnen beauftragte Personen nehmen das Hausrecht wahr. Bei Abwesenheit der Schulleitung und der von ihnen beauftragten Personen üben die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister das Hausrecht in Vertretung des Schulträgers aus.
- Die Lehrerinnen und Lehrer beider Schulen des Schulzentrums sind allen Schülerinnen und Schüler gegenüber weisungsberechtigt. Im Konfliktfall müssen die Schülerinnen und Schüler ihren Namen, Klasse und Klassenlehrernamen nennen.
- Besucher haben die Pflicht, sich im Sekretariat oder bei der Schulleitung anzumelden.
- Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen rechtzeitig vorher der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt und beim Hausmeister angemeldet werden.
- Bei Genehmigung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände durch den Schulträger wirken die Schulleitungen des Schulzentrums mit. Sie sind deshalb rechtzeitig vor Genehmigung über entsprechende Anträge zu informieren und um Stellungnahme zu bitten. Soweit erforderlich, stimmen sie ihre Stellungnahmen miteinander ab. Die Veranstaltungen sind ebenfalls rechtzeitig beim Schulhausmeister anzumelden.
V. Schulversäumnisse und Beurlaubungen
Bei Erkrankungen, die während des Unterrichtes akut werden, können Schülerinnen und Schüler von der jeweiligen Fachkraft entlassen werden, wenn die Klassenleitung nicht erreichbar ist. Die Schülerinnen und Schüler sind von Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Person in der Schule abzuholen. Ein Beurlaubungsantrag ist schriftlich und unter Angabe der Gründe von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig vorher über die Klassenleitung zu stellen.
Bis zu einem Tag beurlaubt der/die Klassenlehrer/in. Bei mehr als einem Tag sowie unmittelbar vor und nach den Ferien (entsprechend auch bei bestimmten Feiertagskonstellationen) beurlaubt der/die Schulleiter/in. Beurlaubungen vor Ferienbeginn oder im Anschluss an die Ferien zum Zwecke von Urlaubsreisen dürfen laut Anweisung der Aufsichtsbehörde von der Schulleitung nicht genehmigt werden.
Verpflichtungserklärung
Ich, ______________________________________ erkläre hiermit, dass ich die Schulordnung der Hauptschule Im Kleefeld vollständig zur Kenntnis genommen habe und mich ohne Einschränkung an diese Vorgaben halte.
Bergisch Gladbach, den _______________ ____________________________________
Unterschrift der Schülerin/des Schülers
Als Erziehungsberechtigte/r werde ich mein Kind stets zur Beachtung der Schul- und Hausordnung anhalten.
Bergisch Gladbach, den ________________ ____________________________________
